Pokalwertung

Regelung für Jackpots

1.)    Die Jackpots wurden geschaffen um das Interesse an Fuchsjagden zu erhöhen               und  um den Fuchsjägern einen finanziellen Anreiz zu bieten.

2.)    Die Jackpots bestehen aus 2 Pokalen:
           
                1 Jackpot für Fahrer
                1 Jackpot für Beifahrer

        Dies soll die Möglichkeit geben, dass das Fahrzeugteam bei einer Jackpotwertung         nicht immer aus den selben Personen bestehen muss.

3.)    Die Jackpotwertung ist für Fuchsjagden, die in Bad Saulgau durchgeführt werden,         gedacht. Anderweitige Entscheidungen sind von der Vorstandschaft des CB-FC             Saulgau e.V. zu treffen.

4.)   
Der Einsatz für den Wettkampf um die Jackpots beträgt 1 € und kann nur in                     Verbindung mit der üblichen Startgebühr entrichtet werden.

5.)    Der Einsatz von 1 € ist personenbezogen und kann nur vom Fahrer und/oder                 Beifahrer pro Fahrzeug entrichtet werden.

6.)    Der Fahrer und/oder Beifahrer des erstplatzierten Fahrzeugs einer Fuchsjagd                 erhält/erhalten den/die Jackpot(s); vorausgesetzt der Einsatz von 1 € wurde am             Start entrichtet.

7.)    Der Einsatzerlös einer jeden Fuchsjagd wird vor Bekanntgabe der Platzierung auf         die beiden Jackpots - je zur Hälfte - aufgeteilt.

8.)    Die Jackpots sind als Wanderpokale gedacht.

9.)    Wer einen Jackpot zum 5. Mal erhält darf diesen samt Geldinhalt auf Dauer                   behalten. Die Wertung für den betreffenden Jackpot (Fahrer oder Beifahrer)                     beginnt wieder von Neuem.